- Unternehmenskultur
- MitarbeiterInnen-Motivation
- Innerbetriebliches Konfliktmanagement und Mediation
- Befragen Sie Ihre MitarbeiterInnen !
- Mobbing im Unternehmen
- Mediation vor Kündigung eines Lehrvertrages
- Arbeitsmedizin und Mediation
- Mediation vor dem Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
- Mediation auf den Universitäten/im Wissenschaftsbereich
- Links zu Organisationen und zu Informationen

'Der wachsende Druck auf die MitarbeiterInnen in den Betrieben führt zu einer Reduzierung der Arbeitsleistung. Daher sind heute nicht knallharte Manager gefragt, sondern emotional kompetente Führungskräfte mit ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten.' (Gerda Burger, Coach und Mediatorin, in den Oberösterreichischen Kammernachrichten v. 4.5.2001, Seite 18).
Die aktuelle monatliche Lehrlingsstatistik finden Sie hier..
Bericht 'Jugend ohne Netz - Übergänge zwischen Bildung und Arbeitsmarkt' Wien Nov. 2006
(Download 164 KB): Der im November 2006 vom AutorInnenteam
Zohreh Ali-Pahlavani, Edith Kugi, Richard Meisel, Alexander Prischl, Gabriele Schmid,
Susanne Schöberl, Michael Tölle, Rudolf Wallner und Günther Zauner zusammengestellte
Bericht behandelt die demographische Entwicklung, geht auf die Situation der Berufsorientierung
und Berufsvorbereitung von Jugendlichen, die duale Ausbildung, die berufsbildenden Schulen,
die Situation jugendlicher MigrantInnen und die berufliche Weiterbildung von Jugendlichen bis zum
Alter von 25 ein.
ATU58336946
Erster 'Fehlzeitenreport' für Österreich wird präsentiert - WIFO-Studie im Auftrag der
WKÖ - Krankenstandstage kosten
Betriebe bis zu 6,5 Milliarden EuroDer vom WIFO im Auftrag von Wirtschaftskammer Österreich und AUVA erstellte 'Fehlzeitenreport 2007' beleuchtet die langfristige Entwicklung der Krankenstände sowie deren Struktur und Ursachen.
[Download als .pdf-Dokument 1,2 MB]
[Bericht von der Podiumsdiskussion vom 9.1.2008]
Ein Interview von Univ.Prof.Dr.Hugo Rüdiger zum BurnOut:Burnout vollzieht sich in mehreren Stufen. Zunächst erkennt man, dass etwas zeitlich eng wird, man gerät unter Druck und muss sich anstrengen. Das Gefühl kennen wir alle, es stellt sich vor Prüfungen ein und ist eine völlig normale Reaktion. Solange dieser Druck zeitlich begrenzt ist, ist es in Ordnung und auch nicht schädlich. Wenn er allerdings zum Dauerzustand wird, ist das gefährlich. Denn man kann die Kerze nicht dauernd an zwei Enden brennen lassen.
[mehr]
- Die 7 Phasen des Motivationsgesprächs
- Das Motivationsgespräch als Führungsaufgabe
- Sonderform: Das Krankenrückkehrgespräch
(Marie von Ebner Eschenbach, österr. Schriftstellerin, 1830 - 1916)
Die 7 Phasen des Motivationsgesprächs von
Jobware:
- Positiver Einstieg durch Lob einer konkreten Handlung
- Nennung eines reizvollen Ziels
- Beschreibung der Wichtigkeit des Ziels für das Unternehmen
- Abfrage der Bereitschaft zur Mitarbeit
- Darstellung der Wichtigkeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zur Zielerreichung
- GestaltungsVorschläge abholen, einbeziehen
- konkrete Vereinbarung schließen
Das Motivationsgespräch als Führungsaufgabe:
- Informationen sind ein extrem wichtiger Faktor für die Motivation der Mitarbeiter.
- Machen Sie den Sinn einer Sache transparent und verständlich.
- Verdeutlichen Sie, was welche Folgen mit sich bringt.
- Vermeiden Sie Floskeln und platte Allgemeinplätze.
- Nehmen Sie auch die Bedürfnisse Ihrer MitarbeiterInnen ernst, hören Sie ihnen zu, und suchen Sie nach einer partnerschaftlichen Lösung, von der alle Seiten profitieren.
- Stellen Sie Ihren MitarbeiterInnen Fragen!
- Bieten Sie Anreize und denken Sie dabei nicht nur an materielle Aspekte; in vielen Fällen sind es gerade Dinge, wie bspw. mehr Selbstständigkeit, ein größerer Verantwortungsbereich und mehr Handlungsspielraum, die die Motivation steigern.
- Motivieren Sie nicht um jeden Preis, übertreiben Sie also nicht damit, Mitarbeiter zu motivieren. Wenn Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter permanent motivieren wollen, zeigen Sie damit zugleich auch, daß Sie ihre oder seine aktuelle Motivation anzweifeln und für nicht ausreichend halten.
- Motivierbarkeit hat ihre Grenzen - wer diese nicht anerkennt, bewirkt oft nur das Gegenteil.
Die UNI-Mediatorinnen Mag. Doris Haslinger & Mag. Monika Maruska
haben sich auf Konfliktlösungen auf Universitäten und im Wissenschaftsbereich
spezialisiert.Interessant auf der Homepage sind auch die Links zu den Mediationsstellen verschiedener (ausländischer) Universitäten.
Mediation - (k)eine Alternative zur Einigungsstelle?
"Seit jüngster Zeit wird Mediation auch im Arbeitsrecht als neues Lösungsmittel bei Konflikten zwischen den Betriebsparteien im Kollektivarbeitsrecht und sogar im Individualarbeitsrecht gesehen.
Ob dem zugestimmt werden kann und ob tatsächlich Mediation gerade im kollektiven Arbeitsrecht die Funktion der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle ersetzen und somit eine erfolgversprechende ökonomische Alternative darstellen kann, soll in diesem Artikel untersucht werden.
Die Autorin geht der Frage nach, ob die modernen Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung nicht auch die Konfliktlösung im betriebsverfassungsrechtlichen Kontext verbessern können. Da die Einigungsstellen nach § 76 BetrVG mit der gleichen Anzahl Beisitzern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt sind und der Vorsitzende in der Praxis zumeist ein Arbeitsrichter ist, werden nach Ansicht der Autorin die Einigungsstellen als arbeitsgerichtliche Veranstaltung angesehen. Dagegen weist das BetrVG eine Vielzahl von Konfliktlösungsverfahren auf, die der Mediation sehr nahe kommen, etwa §§ 74 I 2, 84 bis 87, 28a, 111 ff. BetrVG. Nicht zuletzt deshalb hält die Autorin die Methoden der Wirtschaftsmediation im betriebsverfassungsrechtlichen Konflikt für zielführend. Allerdings setzt die Mediation eine freiwillige Mediationsvereinbarung voraus, welche in Folge der komplexen Rechtsprobleme und der erforderlichen Rechtssicherheit kaum zu erwarten ist. Allenfalls in Betracht käme eine arbeitsgerichtsnahe Mediation, die aber gesetzlich geregelt werden müsste. (mh)
ein Vortrag von Dr.Peter Adler zum Thema 'Konfliktlösung am Arbeitsplatz durch Mediation'
statt. Der ursprünglich für eine Stunde geplante Vortrag mußte bis 21:00 Uhr
verlängert werden aufgrund der vielen Fragen und des grossen Interesses aus dem Fachpublikum.
Interessierte können die schriftlichen Unterlagen anfordern per email an:
Dr.Peter Adler - Aktuelles zur Mediation vor Lehrlingskündigung
- Was steht dazu im Regierungsübereinkommen?
- Wie ist dazu die Sicht der MediatorInnen?
- Welche Qualifikation brauchen MediatorInnen dafür?
- Politische Überlegungen zu diesem Vorhaben
- Vorgangsweise für die Umsetzung
- Derzeitige rechtliche Bestimmungen
- Fahrplan der Bundesregierung
- Links zu Beratungsstellen
- Vermittlung von Lehrlingen und Lehr-/Leerstellen
- Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer
- ibw-Zusammenstellung 'Berufsausbildungsrecht'
- Literatur zur Berufsausbildung
- >Beschlossenes Gesetz Nationalrat & Bundesrat
- Regierungsvorlage vom 2.4.2008
- Stellungnahme von 'Mediation ohne Barrieren'
- Übersicht über die Stellungnahmen
- vorläufiger Ministerialentwurf (Stand: 26.1.2008)
- Stellungnahme des ÖGB zur Lehrlingskündigung
- Papier der Sozialpartner am 2.10.2007: Arbeitsmarkt - Zukunft 2010
- UnternehmerInnenumfrage zur Lehrlingskündigung
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/BNR/BNR_00238/fname_112194.pdf
2.Okt.2007, FSG-Vorsitzender
Wilhelm Haberzettl zur Einigung über die Lehrlingfragen:
'GewerkschafterInnen tun sich natürlich schwer dabei, eine Regelung zu akzeptieren, die die Kündigung
von Lehrlingen ermöglichen soll. Dabei dürfen wir aber den Blick in die Praxis nicht vergessen: Schon
jetzt werden Lehrverhältnisse im ersten oder zweiten Lehrjahr gelöst - man hat sich 'einvernehmlich'
getrennt war bisher die Sprachregelung.' Die neue Regelung schreibe jetzt nicht nur Mediation vor, bevor gelöst werde.
Es gebe außerdem eine Garantie, daß die jungen Menschen in anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen
gleichwertige Ausbildungen samt Abschluß bekommen. 'Im Vergleich zur bisher ohnehin geübten Praxis ist das
ein riesiger Fortschritt.'APA Meldung dazu vom 2.10.2007
Arbeitsmarkt - Zukunft 2010: Vorschläge der Sozialpartner für ein Maßnahmenpaket zur
Deckung des Fachkräftebedarfs und zur JugendbeschäftigungEin umfangreicher Vorschlag für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 15 und 18 im Rahmen von Lehrberufen.
Im Rahmen dieser Überlegungen befindet sich auch der vorschlag, die (derzeit seitens des Dienstgebers (fast) unkündbaren ) Lehrverträge zum Ende des 1. oder 2. Lehrjahres auflösbar zu machen. Bedingung ist eine vorher stattfindende Mediation.
Die Mediation betreffender Auszug aus dem dem Papier 'Arbeitsmarkt - Zukunft 2010 - Vorschläge der
Sozialpartner für ein Maßnahmenpaket zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung'
vom 2.10.2007
Überlegungen aus MediatorInnensicht zum Papier der Sozialpartner
Gesamtes Papier der Sozialpartner zu Arbeitsmarkt - Zukunft 2010
Umfrage zur Lehrlingskündigung: Heftig ist die Diskussion rund um die Lockerung des Kündigungsschutzes
bei Lehrlingen. Im letzten Online-Voting sprechen die steirischen Unternehmer Klartext: 92 Prozent haben sich klar
für eine Lockerung ausgesprochen. Und dann wären auch drei Viertel der Unternehmer bereit, mehr Lehrlinge
einzustellen.
des 1. und des 2. Lehrjahres vorgesehen, davor hat Mediation stattzufinden.Die Details werden zwischen den Sozialpartnern (wenn möglich unter Mitwirkung der MediatorInnenvertretung!) auszuhandeln sein.
- Wird VOR einer Kündigung eine Mediation gemacht, OB gekündigt werden kann?
Dann brauche ich ja das Gesetz nicht ändern, das können die
UnternehmerInnen heute schon tun.
Wir haben dzt. rd. 130.000 Lehrverträge, voriges Jahr gab es 16.000 Auflösungen; ca. 100 sind streitig geworden, 2 wollten zurück ins Unternehmen, die anderen haben das angebotene Geld genommen.
- Kann das Unternehmen Lehrlinge kündigen, auch wenn bei der Mediation keine Einigung
erzielt wird? Dann ist dies ein Mißbrauch der Mediation, weil das Unternehmen
keinen Grund hat, sich wirklich einzulassen.
- Findet die Mediation statt, um ein Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden?
Das wäre m.E: der einzig sinnvolle Fall, da haben beide zu gewinnen oder zu verlieren:
Thema ist, wer mehr Nachteile hat, so wie es im Arbeitsrecht eben vorgesehen ist.
Und hier ist auch der Raum fuer neue, konstruktive Lösungen. -
Dies gilt auch fuer die derzeit 16.000 Lehrvertragsauflösungen / Jahr, wo unter Mitwirkung kundiger MediatorInnen sicherlich bessere Möglichkeiten erarbeitet werden könnten.
Alle bisher in die Diskussion einbezogenen MediatorInnen und PsychologInnen, teilweise altgediente MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt und Kinder- und Jugendpsychologe, sind überzeugt, daß ein spezielles Know-How notwenig ist. Jugendliche sind in formellen Situationen oft überfordert. Von einer Gleichwertigkeit der Verhandlungspartner ist nicht die Rede. Eine anwaltschaftliche Vertretung entspricht nur bedingt dem Gedanken der Mediation - zu rasch passiert da eine Entmündigung der Verhandlungspartner, vergleichbar dem Gericht. Sowohl entwicklungspsychologisches Grundwissen als auch Wissen und Erfahrung in der Gesprächsführung mit Jugendlichen ist notwendig.
Es wurde und wird daher sowohl die Erfahrung der wirtschaftlich orientierten MediatorInnen (Experts Group Wirtschaftsmediation, Forum Wirtschaftsmediation, GWM (Wirtschaftstreuhänder-MediatorInnen)) als auch des Berufsverbands Österr. PsychologInnen (BÖP) heranzuziehen sein. Da fast alle diese Verbände Mitglieder des Dachverbands 'Netzwerks Mediation' sind, könnten die Koordinationsgespräche auf dieser Basis stattfinden.
- Es sollen wieder mehr Unternehmen dazu animiert werden, mehr Lehrlinge aufzunehmen.
- Die Frage des Kündigungschutzes ist sehr sensibel; er schützt bis zu einem gewissen
Grad jene, die einen Job haben, verhindert aber die Neuaufnahme jener, die in die
geschützte Gruppe fallen und sich um eine Position bewerben.
- Viele Statistiken weisen jedenfalls darauf hin, daß Kündigungsschutz
durchaus auch 'nach hinten' losgehen kann:
- Die erschwerte Kündigung (SV-Strafbeiträge, Ablehnung durch das
Arbeitsgericht ist die Regel) der über 50-Jährigen führt dazu,
daß viele Unternehmen Menschen mit 49 kündigen und über 50 nicht
mehr anstellen.
- Die erschwerte Kündigung von begünstigt behinderten Menschen führt
dazu, daß kaum ein Unternehmen Personen aus dieser Gruppe aufnimmt
und lieber die 'Ausgleichstaxe' bezahlt.
- Seit längerer Zeit ist die gleiche Entwicklung bei den Lehrlingen zu beobachten:
Es wird wegen der gestiegenen Ansprüche der KundInnen an die Unternehmen, die
eine höhere Flexibilität notwendig macht, reduziert eingestellt.
- Offen ist, was der strikte Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr des Kindes
aufgrund von Elternteilzeit für Auswirkungen hat.
- Jene Jugendlichen, die eine Lehre begonnen haben, aber vorzeitig beenden,
sollen einer anderen (Berufs)Ausbildung zugeführt werden.
- Dies könnte mit Unterstützung der bewährten LehrstellenberaterInnen etc. eine
neue Lehrstelle sein.
- Aufnahme des Lehrlings in die Erstausbildungsangebote (mit Garantie! - d.h.,
das Schulsystem wird darauf vorzubereiten sein).
- Die Regierung wird von den Sozialpartnern einen Vorschlag erwarten. Dies liegt einerseits daran,
daß diese Materie unterschiedlichste Interessen berührt, andererseits in der
Tatsache, daß das Lehrlingswesen in der Kompetenz der Wirtschaftskammer liegt.
- Die wesentlichen Sozialpartnerorganisationen snd nun teilweise in dieser Materie doppelt besetzt: Einerseits sind die bildungspolitischen Abteilungen der Kammern und der Industriellenvereinigung mit Lehrlingsfragen befaßt, soweit es um Inhalte, Form, Dauer etc. geht; andererseits sind es die sozialpolitischen Abteilungen, wenn es sich um arbeitsrechtliche Fragen handelt.
- Von Regierungsseite ist das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der Wirtschaftskammer zuständig, das gleiche Haus als Arbeitsministerium für die arbeitsrechtliche Seite. Das Sozialministerium ist für die Materie an sich nicht zuständig, außer bei sozialen Fragen, die aber meistens Länderkompetenz sind.
-
Der Regierungsbeauftragte für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung,
KR Egon Blum, hat dazu ebenfalls bereits Vorschläge unterbreitet. Er wurde im Jahr 2004
bestellt, um einerseits einem zukünftigen FacharbeiterInnenmangel entgegenzuwirken,
andererseits Kapazitäten für die Berufsausbildung Jugendlicher zu schaffen.
Folgende Informationen stehen dazu zur Verfügung:
- Die Kompetenz für die Lehrlingsausbildung liegt bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), also weder im Unterrichtsministerium noch im Wirtschaftsministerium (bmwa). Das bmwa ist als Aufsichtsbehörde der WKO zuständig, aber in die Verhandlungen nicht eingebunden.
- Die Verhandlungen finden unter Federführung der WKO zwischen den Sozialpartnern statt. Weitere TeilnehmerInnen sind:
- Bundesarbeitskammer (AK)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
- Industriellenvereinigung (IV)
- Am 4. Mai 2007 fand eine weitere Verhandlungsrunde statt, zu der sowohl die ArbeitgeberInnen- als auch die ArbeitnehmerInnenseite ExpertInnen aus der Mediation eingeladen haben. Peter Adler hat als Mediator mit den meisten maßgeblichen KollegInnen aus den Mediationsverbänden Kontakt aufgenommen und ein Diskussionspapier vorgelegt:
- Welche MediatorInnen können herangezogen werden? (eingetr.MediatorInnen, Co-Mediation, Auftraggeber?)
- Erwartungen der Sozialpartner an die MediatorIn? (Protokoll vs. Verschwiegenheit, Feldkompetenz, Setting)
- Ablauf der Mediation
- Ort, Dauer und Zeitpunkt
- Die weiteren Schritte wären dann der Gesetzesentwurf, Ministerratsbeschluß, Begutachtung, Lesungen im Parlament, Nationalrats- und Bundesratsbeschlüsse; für wann diese geplant sind, wissen wir nicht.
Es empfiehlt sich, die Mediation so früh wie möglich (etwa 2-3 Monate davor) anzusetzen, um auch noch ohne unnötigen Zeitdruck die in der Mediation vereinbarten Lösungen zu suchen und umzusetzen.
Im Rahmen der integrativen Berufsausbildung kann eine Verlängerung der Lehrzeit um bis zu zwei Jahre vereinbart werden.
- wenn der Lehrling sich eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder einer sonstigen strafbaren Handlung schuldig macht, oder der Lehrling länger als einen Monat in Haft, ausgenommen Untersuchungshaft, gehalten wird;
- wenn der Lehrling den Lehrberechtigten, dessen Betriebs- oder Haushaltsangehörige tätlich oder erheblich wörtlich beleidigt oder gefährlich bedroht hat.
- wenn der Lehrling trotz wiederholter Ermahnungen die Berufschule nicht besucht oder seine Pflichten verletzt oder vernachlässigt;
- wenn der Lehrling ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis anderen Personen verrät oder es ohne Zustimmung des Lehrberechtigten verwertet oder einen seiner Ausbildung abträglichen Nebenerwerb betreibt oder ohne Einwilligung des Lehrberechtigten Arbeiten seines Lehrberufes für Dritte verrichtet und dafür ein Entgelt verlangt;
- wenn der Lehrling seinen Lehrplatz unbefugt verlässt;
- wenn der Lehrling unfähig wird, den Lehrberuf zu erlernen.
Gründe, die den Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigen:
- wenn der Lehrling ohne Schaden für seine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen kann;
- wenn der Lehrberechtigte oder der Ausbilder die ihm obliegenden Pflichten gröblich vernachlässigt, den Lehrling zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht, ihn misshandelt, körperlich züchtigt oder erheblich wörtlich beleidigt
- wenn der Lehrberechtigte länger als einen Monat in Haft gehalten wird, es sei denn, dass ein gewerberechtlicher Stellvertreter (Geschäftsführer) oder ein Ausbilder bestellt ist;
- wenn der Lehrberechtigte unfähig wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen;
- wenn der Betrieb oder die Werkstätte auf Dauer in eine andere Gemeinde verlegt wird und dem Lehrling die Zurücklegung eines längeren Weges zur Ausbildungsstätte nicht zugemutet werden kann,
- wenn der Lehrling seinen Lehrberuf aufgibt.
Die LehrstellenberaterInnen sind aufgrund der Initiative des Lehrlingsbeauftragten der Bundesregierung,
Komm.-Rat Egon Blum, innerhalb der bildungspolitischen Abteilungen der Wirtschaftskammern in allen
Bundesländern aufgebaut worden. Es wurden sehr gute Erfahrungen damit gemacht, neue Lehrplätze geschaffen,
Lehrbetriebe ermuntert, doch weiterzumachen etc. Geleitet und koordiniert werden die BeraterInnen
von Dr. Johann Steinringer, dem langjährigen Geschäftsführer des
ibw.
Wenn es Zweifel gibt, ob das Lehrverhältnis aufrechterhalten werden kann, dann sind diese Personen
für den Betrieb, aber auch für die Lehrlinge gute Ansprechpartner:
lehrberuf.info: In der Polytechnischen Schule Enns wurde ein praxisorientiertes Projekt für
und von den Schülern der PTS Enns aufgesetzt mit den Zielen:
- Förderung der Lehrstellensuchenden österreichweit
- Vernetzung aller Institutionen und Bereitstellung notwendiger Informationen zum Nutzen aller Lehrstellensuchenden und Unternehmen
- Unterstützung lernschwacher Jugendlicher bzw. Jugendlicher mit Beeinträchtigungen über die Integrative Berufsausbildung (IBA) in Zusammenarbeit mit dem Bundessozialamt und sozialen Einrichtungen
Mag.a Silvia Payer das Projekt 'JEP'-Lehrlingsbetreuung ins Leben gerufen.
Das oberste Ziel ist der Verbleib in der Lehrstelle, um den betreuten Lehrlingen eine durchgehende
Ausbildung im Lehrbetrieb zu ermöglichen und damit die Chancen am Arbeitsmarkt nachhaltig
zu sichern.
Den Lehrlingen wird damit der Einstieg ins Berufsleben erleichtert und Ihre Lernpotentiale
können rechtzeitig erkannt und gefördert werden.
Lehrlingsstellen in
Österreich

Die Psychologische Lehrlingsberatung des Landes Steiermark ist eine Einrichtung des Landes
Steiermark zur Unterstützung von Lehrlingen. Zur Zeit sind in der Psychologischen Lehrlingsberatung
drei Klinische- und Gesundheitspsychologinnen beschäftigt, welche kostenlose und vertrauliche
Beratungsgespräche anbieten, zwei davon sind die eingetragenen Mediatorinnen Ute Nagler und Tina Pach.
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Jugend
Weidinger & Partner - Auffangnetz für Lehrlinge ohne Lehrstelle :KURIER-Artikel
Der Standard-Artikely
AEIOU - Arbeitsfähigkeit erhalten für Individuen, Organisationen und Unternehmen:
ein EQUAL-Projekt,
im Zuge dessen die Forschungs- und Beratungsstelle 'Humane Arbeitswelt'
2002 von der AUVA gegründet wurde.
'Das Ziel von AEIOU ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die dazu führen sollen,
daß die ÖsterreicherInnen länger gesund erwerbstätig sein können. '
MOBBING - TERROR IM BÜRO: Mobbing, die Personalpolitik mit anderen Mitteln, schadet der Gesundheit.
Konfliktscheue Menschen sind häufiger die Opfer.
(Dr.med. Stefan A. BAYER, Facharzt f. Arbeits- und Betriebsmedizin, RHI Konzern)
ABC des Berufsausbildungsrechts - ein umfangreiches Service der Wirtschaftskammer Österreich.

Bau & Immobilien

Sonderform:
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Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien