Mediation und Beratung bei Konflikten in der Arbeitswelt
 

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'Der wachsende Druck auf die MitarbeiterInnen in den Betrieben führt zu einer Reduzierung der Arbeitsleistung. Daher sind heute nicht knallharte Manager gefragt, sondern emotional kompetente Führungskräfte mit ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten.' (Gerda Burger, Coach und Mediatorin, in den Oberösterreichischen Kammernachrichten v. 4.5.2001, Seite 18).

 

 
aktuelle Lehrlingszahlen der WKO

 
 
Titelblatt des Berichts 'Jugend ohne Netz' Wien Nov. 2006 - Link zum Download 164 KB Bericht 'Jugend ohne Netz - Übergänge zwischen Bildung und Arbeitsmarkt' Wien Nov. 2006 (Download 164 KB): Der im November 2006 vom AutorInnenteam Zohreh Ali-Pahlavani, Edith Kugi, Richard Meisel, Alexander Prischl, Gabriele Schmid, Susanne Schöberl, Michael Tölle, Rudolf Wallner und Günther Zauner zusammengestellte Bericht behandelt die demographische Entwicklung, geht auf die Situation der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung von Jugendlichen, die duale Ausbildung, die berufsbildenden Schulen, die Situation jugendlicher MigrantInnen und die berufliche Weiterbildung von Jugendlichen bis zum Alter von 25 ein.
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Aktuelle Termine, Seminare, Informationen

 
 
 
Was kosten Krankenstände?
 
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung Erster 'Fehlzeitenreport' für Österreich wird präsentiert - WIFO-Studie im Auftrag der WKÖ - Krankenstandstage kosten Betriebe bis zu 6,5 Milliarden Euro
Der vom WIFO im Auftrag von Wirtschaftskammer Österreich und AUVA erstellte 'Fehlzeitenreport 2007' beleuchtet die langfristige Entwicklung der Krankenstände sowie deren Struktur und Ursachen.
[Download als .pdf-Dokument 1,2 MB]

[Bericht von der Podiumsdiskussion vom 9.1.2008]
 
 
Nur Ehrgeizige entwickeln ein BurnOut
 
Bild des Arbeitsmediziners Univ.Prof.Dr.Hugo Rüdiger Ein Interview von Univ.Prof.Dr.Hugo Rüdiger zum BurnOut:
Burnout vollzieht sich in mehreren Stufen. Zunächst erkennt man, dass etwas zeitlich eng wird, man gerät unter Druck und muss sich anstrengen. Das Gefühl kennen wir alle, es stellt sich vor Prüfungen ein und ist eine völlig normale Reaktion. Solange dieser Druck zeitlich begrenzt ist, ist es in Ordnung und auch nicht schädlich. Wenn er allerdings zum Dauerzustand wird, ist das gefährlich. Denn man kann die Kerze nicht dauernd an zwei Enden brennen lassen.
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MitarbeiterInnen-Motivation

 
 
 
Gegenseitiges Vertrauen ist wichtiger als gegenseitiges Verstehen.
(Marie von Ebner Eschenbach, österr. Schriftstellerin, 1830 - 1916)
 
Logo der Ratgeber-Seite 'Jobware' - Link zur Homepage Die 7 Phasen des Motivationsgesprächs von Jobware:
  • Positiver Einstieg durch Lob einer konkreten Handlung
  • Nennung eines reizvollen Ziels
  • Beschreibung der Wichtigkeit des Ziels für das Unternehmen
  • Abfrage der Bereitschaft zur Mitarbeit
  • Darstellung der Wichtigkeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zur Zielerreichung
  • GestaltungsVorschläge abholen, einbeziehen
  • konkrete Vereinbarung schließen

 
 
 
Logo von 'Business Village' - Verlag für Personalfragen - Link zur Homepage Das Motivationsgespräch als Führungsaufgabe:
  • Informationen sind ein extrem wichtiger Faktor für die Motivation der Mitarbeiter.
  • Machen Sie den Sinn einer Sache transparent und verständlich.
  • Verdeutlichen Sie, was welche Folgen mit sich bringt.
  • Vermeiden Sie Floskeln und platte Allgemeinplätze.
  • Nehmen Sie auch die Bedürfnisse Ihrer MitarbeiterInnen ernst, hören Sie ihnen zu, und suchen Sie nach einer partnerschaftlichen Lösung, von der alle Seiten profitieren.
  • Stellen Sie Ihren MitarbeiterInnen Fragen!
  • Bieten Sie Anreize und denken Sie dabei nicht nur an materielle Aspekte; in vielen Fällen sind es gerade Dinge, wie bspw. mehr Selbstständigkeit, ein größerer Verantwortungsbereich und mehr Handlungsspielraum, die die Motivation steigern.
  • Motivieren Sie nicht um jeden Preis, übertreiben Sie also nicht damit, Mitarbeiter zu motivieren. Wenn Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter permanent motivieren wollen, zeigen Sie damit zugleich auch, daß Sie ihre oder seine aktuelle Motivation anzweifeln und für nicht ausreichend halten.
  • Motivierbarkeit hat ihre Grenzen - wer diese nicht anerkennt, bewirkt oft nur das Gegenteil.
 
 
Ein Bild der Spannung zwischen Vorgesetzten / KollegInnen / MitarbeiterIn / Unternehmensleitung - Link zum Forschungsprojekt SoCa=Soziale Gestaltung der Arbeit in CallCentern Sonderform:
Beim (Kranken)Rückkehrgespräch handelt es sich um ein oder mehrere Gespräche (Stufensystem), das Vorgesetzte mit Erkrankten nach Rückkehr an den Arbeitsplatz führen. Es soll zur 'Aufklärung der Krankheitsgründe' beitragen.
Das Projekt SoCa unterscheidet vier Stufen von Gesprächen:
  • Stufe 1: Motivationsgespräch
    Teilnehmer sind Mitarbeiter(in) und Vorgesetzte(r). Es soll der Vertrauensbildung nach Rückkehr aus der Krankheit dienen.
    Hauptthema: Willkommen, Information über Änderungen in der Zwischenzeit
  • Stufe 2: Mitarbeitergespräch
    An diesem Gespräch nehmen Vorgesetzte(r) und Mitarbeiter(in) teil, auf Wunsch des(der) Mitarbeiter(in) kann der Betriebsrat hinzugezogen werden.
    Hauptthema: Besprechung der Konsequenzen, wenn sich die Fehlzeiten nicht reduzieren.
  • Stufe 3: Personalgespräch
    Wird der(die) Mitarbeiter(in) innerhalb von 9 Monaten wieder krank, erfolgt das 'Personalgespräch' mit demselben Teilnehmerkreis. Zusätzlich nimmt der nächsthöhere Vorgesetzte teil. Das Personalgespräch soll in bestimmendem Ton geführt werden.
    Hauptthema: 'Weiteres Fehlen wird Folgen haben'.
  • Stufe 4: Fehlzeitengespräch
    Der Teilnehmerkreis wird ergänzt mit einem(einer) Vertreter(in) der Personalabteilung, als gesprächsführende Person. Der(die) Mitarbeiter(in) bekommt die offizielle Information über die Möglichkeit einer Kündigung.
 
 
Mediation auf den Universitäten/im Wissenschaftsbereich
 

 
Logo der UNI-Mediatorinnen Mag. Doris Haslinger & Mag. Monika Maruska Die UNI-Mediatorinnen Mag. Doris Haslinger & Mag. Monika Maruska haben sich auf Konfliktlösungen auf Universitäten und im Wissenschaftsbereich Photo von Mag. Doris Haslinger & Mag. Monika Maruska - Link zur Homepage spezialisiert.

Interessant auf der Homepage sind auch die Links zu den Mediationsstellen verschiedener (ausländischer) Universitäten.

 
 
 
 
 
Mediation vor dem Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
 

 
Rechtsanwälte Abeln, Glock und Partner:
Mediation - (k)eine Alternative zur Einigungsstelle?

"Seit jüngster Zeit wird Mediation auch im Arbeitsrecht als neues Lösungsmittel bei Konflikten zwischen den Betriebsparteien im Kollektivarbeitsrecht und sogar im Individualarbeitsrecht gesehen.

Ob dem zugestimmt werden kann und ob tatsächlich Mediation gerade im kollektiven Arbeitsrecht die Funktion der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle ersetzen und somit eine erfolgversprechende ökonomische Alternative darstellen kann, soll in diesem Artikel untersucht werden.
 
Mediation als Alternative zur Einigungsstelle im (deutschen) Arbeitsrecht?
(Präsidentin ArbG Dr. Barbara Kramer, Freiburg, NZA 2005, 135)

Die Autorin geht der Frage nach, ob die modernen Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung nicht auch die Konfliktlösung im betriebsverfassungsrechtlichen Kontext verbessern können. Da die Einigungsstellen nach § 76 BetrVG mit der gleichen Anzahl Beisitzern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt sind und der Vorsitzende in der Praxis zumeist ein Arbeitsrichter ist, werden nach Ansicht der Autorin die Einigungsstellen als arbeitsgerichtliche Veranstaltung angesehen. Dagegen weist das BetrVG eine Vielzahl von Konfliktlösungsverfahren auf, die der Mediation sehr nahe kommen, etwa §§ 74 I 2, 84 bis 87, 28a, 111 ff. BetrVG. Nicht zuletzt deshalb hält die Autorin die Methoden der Wirtschaftsmediation im betriebsverfassungsrechtlichen Konflikt für zielführend. Allerdings setzt die Mediation eine freiwillige Mediationsvereinbarung voraus, welche in Folge der komplexen Rechtsprobleme und der erforderlichen Rechtssicherheit kaum zu erwarten ist. Allenfalls in Betracht käme eine arbeitsgerichtsnahe Mediation, die aber gesetzlich geregelt werden müsste. (mh)
 
 
Arbeitsmedizin und Mediation
 

 
Am 27.3.2007 fand auf Einladung der Universitätsklinik für Innere Medizin II, Abteilung für Arbeitsmedizin (Univ.Prof. Dr. Hugo RÜDIGER) Logo der Medizinischen Universität Wien ein Vortrag von Dr.Peter Adler zum Thema 'Konfliktlösung am Arbeitsplatz durch Mediation' statt. Der ursprünglich für eine Stunde geplante Vortrag mußte bis 21:00 Uhr verlängert werden aufgrund der vielen Fragen und des grossen Interesses aus dem Fachpublikum. Interessierte können die schriftlichen Unterlagen anfordern per email an: Dr.Peter Adler
 
 
Mediation vor Kündigung eines Lehrvertrages
 

 
 
 
Literatur zur Berufsausbildung
 
Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Lehre - Download .pdf 2MB  
 
Aktuelles zur Mediation vor Lehrlingskündigung
 
 
 

Beschlossenes Gesetz Nationalrat & Bundesrat
 
[beschlossener Gesetzestext 5.6.2008 Nationalrat, 19.6.2008 Bundesrat]
 

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/BNR/BNR_00238/fname_112194.pdf  
 

Regierungsvorlage vom 2.4.2008
 
[Regierungsvorlage zum Berufs-Ausbildungsgesetz vom 2.4.2008]
 
Gegenüberstellung Ministerialentwurf / bestehende Gesetze
 
[Gegenüberstellung Ministerialentwurf/bestehende Gesetze]
 

 
 

Stellungnahme von 'Mediation ohne Barrieren'
 
[Stellungnahmen von 'Mediation ohne Barrieren' zum Ministerialentwurf zum Berufs-Ausbildungsgesetz]
 

 
 

Übersicht über die Stellungnahmen
 
[Stellungnahmen zum Ministerialentwurf zum Berufs-Ausbildungsgesetz]
 

 
 

vorläufiger Ministerialentwurf (Stand: 26.1.2008)
 
[Entwurf vom 25.1.2008]
 

 
 

Stellungnahme des ÖGB zur Lehrlingskündigung
 
Photo von Wilhelm Haberzettl 2.Okt.2007, FSG-Vorsitzender Wilhelm Haberzettl zur Einigung über die Lehrlingfragen: 'GewerkschafterInnen tun sich natürlich schwer dabei, eine Regelung zu akzeptieren, die die Kündigung von Lehrlingen ermöglichen soll. Dabei dürfen wir aber den Blick in die Praxis nicht vergessen: Schon jetzt werden Lehrverhältnisse im ersten oder zweiten Lehrjahr gelöst - man hat sich 'einvernehmlich' getrennt war bisher die Sprachregelung.' Die neue Regelung schreibe jetzt nicht nur Mediation vor, bevor gelöst werde. Es gebe außerdem eine Garantie, daß die jungen Menschen in anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen gleichwertige Ausbildungen samt Abschluß bekommen. 'Im Vergleich zur bisher ohnehin geübten Praxis ist das ein riesiger Fortschritt.'

APA Meldung dazu vom 2.10.2007

 
 

Papier der Sozialpartner am 2.10.2007: Arbeitsmarkt - Zukunft 2010
 
Logos der vier Sozialpartner Arbeitsmarkt - Zukunft 2010: Vorschläge der Sozialpartner für ein Maßnahmenpaket zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung
Ein umfangreicher Vorschlag für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 15 und 18 im Rahmen von Lehrberufen.

Im Rahmen dieser Überlegungen befindet sich auch der vorschlag, die (derzeit seitens des Dienstgebers (fast) unkündbaren ) Lehrverträge zum Ende des 1. oder 2. Lehrjahres auflösbar zu machen. Bedingung ist eine vorher stattfindende Mediation.

Download des Dokuments Die Mediation betreffender Auszug aus dem dem Papier 'Arbeitsmarkt - Zukunft 2010 - Vorschläge der Sozialpartner für ein Maßnahmenpaket zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung' vom 2.10.2007

Download des Dokuments
Überlegungen aus MediatorInnensicht zum Papier der Sozialpartner

 
 
Download des Dokuments
Gesamtes Papier der Sozialpartner zu Arbeitsmarkt - Zukunft 2010

 
 

 
 

UnternehmerInnenumfrage zur Lehrlingskündigung
 
Bild der Statistik zur UnternehmerInnenumfrage zur Lehrlingskündigung Umfrage zur Lehrlingskündigung: Heftig ist die Diskussion rund um die Lockerung des Kündigungsschutzes bei Lehrlingen. Im letzten Online-Voting sprechen die steirischen Unternehmer Klartext: 92 Prozent haben sich klar für eine Lockerung ausgesprochen. Und dann wären auch drei Viertel der Unternehmer bereit, mehr Lehrlinge einzustellen.

 
 

Was steht dazu im Regierungsübereinkommen?
 
Im Regierungsprogramm für die XXIII.Gesetzgebungsperiode ist unter anderem eine wechselseitige Kündigungsmöglichkeit von Lehrverträgen zum Ende des 1. und des 2. Lehrjahres vorgesehen, davor hat Mediation stattzufinden.
 
Die Details werden zwischen den Sozialpartnern (wenn möglich unter Mitwirkung der MediatorInnenvertretung!) auszuhandeln sein.

 
 

Wie ist dazu die Sicht der MediatorInnen?
 
Aus der Sicht der Mediation wird wichtig sein festzustellen, was unsere Aufgabe ist:
  • Wird VOR einer Kündigung eine Mediation gemacht, OB gekündigt werden kann? Dann brauche ich ja das Gesetz nicht ändern, das können die UnternehmerInnen heute schon tun.

    Wir haben dzt. rd. 130.000 Lehrverträge, voriges Jahr gab es 16.000 Auflösungen; ca. 100 sind streitig geworden, 2 wollten zurück ins Unternehmen, die anderen haben das angebotene Geld genommen.

  • Kann das Unternehmen Lehrlinge kündigen, auch wenn bei der Mediation keine Einigung erzielt wird? Dann ist dies ein Mißbrauch der Mediation, weil das Unternehmen keinen Grund hat, sich wirklich einzulassen.

  • Findet die Mediation statt, um ein Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden? Das wäre m.E: der einzig sinnvolle Fall, da haben beide zu gewinnen oder zu verlieren: Thema ist, wer mehr Nachteile hat, so wie es im Arbeitsrecht eben vorgesehen ist. Und hier ist auch der Raum fuer neue, konstruktive Lösungen. -

    Dies gilt auch fuer die derzeit 16.000 Lehrvertragsauflösungen / Jahr, wo unter Mitwirkung kundiger MediatorInnen sicherlich bessere Möglichkeiten erarbeitet werden könnten.

 
 

Welche Qualifikation brauchen MediatorInnen dafür?
 
Diese Frage ist aufgrund der an der Mediation teilnehmenden Personen (Setting) zu beurteilen. Einerseits wird der Lehrling mit uns arbeiten, andererseits VertreterInnen des Unternehmens. Analog zu den guten Erfahrungen in der Scheidungsmediation mit dem Vorhandensein des Wissens um beide Sphären scheint es auch hier ratsam, sowohl Wissen und Erfahrung aus dem betrieblich-juristischen Kontext als auch aus der Jugend- und Entwicklungspsychologie einzubringen.

Alle bisher in die Diskussion einbezogenen MediatorInnen und PsychologInnen, teilweise altgediente MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt und Kinder- und Jugendpsychologe, sind überzeugt, daß ein spezielles Know-How notwenig ist. Jugendliche sind in formellen Situationen oft überfordert. Von einer Gleichwertigkeit der Verhandlungspartner ist nicht die Rede. Eine anwaltschaftliche Vertretung entspricht nur bedingt dem Gedanken der Mediation - zu rasch passiert da eine Entmündigung der Verhandlungspartner, vergleichbar dem Gericht. Sowohl entwicklungspsychologisches Grundwissen als auch Wissen und Erfahrung in der Gesprächsführung mit Jugendlichen ist notwendig.

Es wurde und wird daher sowohl die Erfahrung der wirtschaftlich orientierten MediatorInnen (Experts Group Wirtschaftsmediation, Forum Wirtschaftsmediation, GWM (Wirtschaftstreuhänder-MediatorInnen)) als auch des Berufsverbands Österr. PsychologInnen (BÖP) heranzuziehen sein. Da fast alle diese Verbände Mitglieder des Dachverbands 'Netzwerks Mediation' sind, könnten die Koordinationsgespräche auf dieser Basis stattfinden.

 
 

Politische Überlegungen zu diesem Vorhaben
 
Die politischen Überlegungen gelten zwei Zielen:
  • Es sollen wieder mehr Unternehmen dazu animiert werden, mehr Lehrlinge aufzunehmen.

    1. Die Frage des Kündigungschutzes ist sehr sensibel; er schützt bis zu einem gewissen Grad jene, die einen Job haben, verhindert aber die Neuaufnahme jener, die in die geschützte Gruppe fallen und sich um eine Position bewerben.

    2. Viele Statistiken weisen jedenfalls darauf hin, daß Kündigungsschutz durchaus auch 'nach hinten' losgehen kann:

      • Die erschwerte Kündigung (SV-Strafbeiträge, Ablehnung durch das Arbeitsgericht ist die Regel) der über 50-Jährigen führt dazu, daß viele Unternehmen Menschen mit 49 kündigen und über 50 nicht mehr anstellen.

      • Die erschwerte Kündigung von begünstigt behinderten Menschen führt dazu, daß kaum ein Unternehmen Personen aus dieser Gruppe aufnimmt und lieber die 'Ausgleichstaxe' bezahlt.

      • Seit längerer Zeit ist die gleiche Entwicklung bei den Lehrlingen zu beobachten: Es wird wegen der gestiegenen Ansprüche der KundInnen an die Unternehmen, die eine höhere Flexibilität notwendig macht, reduziert eingestellt.
      • Offen ist, was der strikte Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr des Kindes aufgrund von Elternteilzeit für Auswirkungen hat.

  • Jene Jugendlichen, die eine Lehre begonnen haben, aber vorzeitig beenden, sollen einer anderen (Berufs)Ausbildung zugeführt werden.

    1. Dies könnte mit Unterstützung der bewährten LehrstellenberaterInnen etc. eine neue Lehrstelle sein.

    2. Aufnahme des Lehrlings in die Erstausbildungsangebote (mit Garantie! - d.h., das Schulsystem wird darauf vorzubereiten sein).

 
 

Vorgangsweise für die Umsetzung dieses Vorhabens
 
Soweit es uns MediatorInnen betrifft, haben wir folgende Informationen und Optionen: